Start InsO-News RA Frank Hanselmann als Insolvenzverwalter der Goj AG, Goj II AG, Euro-Pool AG, Schober AG, Lenz AG, Lenz II AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG, Bialek AG, Pierenz AG, AVB GmbH
RA Frank Hanselmann als Insolvenzverwalter der Goj AG, Goj II AG, Euro-Pool AG, Schober AG, Lenz AG, Lenz II AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG, Bialek AG, Pierenz AG, AVB GmbH PDF Drucken E-Mail

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Lenz II AG, der Bialek AG,  der Pierenz AG und der Schober AG hat jeweils der Schlusstermin am Insolvenzgericht stattgefunden.

Die für die zweite Jahreshälfte 2010 vorgesehene Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger verzögert sich bei der Pierenz AG und der Schober AG aus folgendem Grund:

Unerwartet haben ehemalige Anleger der Insolvenzschuldnerinnen beim Landgericht Würzburg Klage auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz für die Insolvenzschuldnerinnen erhoben bzw. für ein entsprechendes Klagebegehren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt. Die Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wurden vom Landgericht Würzburg abgelehnt. Die Antragsteller haben gegen diese Ablehnung jeweils sofortige Beschwerde erhoben. Die Sache wurde daher vom Landgericht Würzburg dem OLG Bamberg zur Entscheidung vorgelegt. Dessen Entscheidung steht zumindest teilweise noch aus. Die erhobenen Klagen wurden vom Landgericht Würzburg abgewiesen, die Berufung jedoch zugelassen. Vor Abschluss dieser Gerichtsverfahren kann eine Ausschüttung nicht erfolgen.  

Bei der Lenz II AG wird derzeit die Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger vorgenommen. Die Ausschüttung bei der Bialek AG kann voraussichtlich bis Ende 2011 durchgeführt werden.

Der Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuster-Schreiber AG, der Goj AG, der Goj II AG, der Knothe AG und der Lenz AG, der für die zweite Jahreshälfte 2010 vorgesehen war, verzögert sich, da unerwartet ehemalige Anleger Klage auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz erhoben bzw. für ein entsprechendes Klagebegehren Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben (s.o.) Da diese Gerichtsverfahren noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können die Insolvenzverfahren vorerst nicht abgeschlossen werden. Sobald jedoch die Schlusstermine für die Insolvenzverfahren feststehen, erfolgt an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind daher nicht erforderlich und werden nicht beantwortet.

Der Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro-Pool AG und der AVB GmbH verzögert sich aus folgendem Grund: Es besteht jeweils noch ein Anspruch auf Körperschaftsteuererstattung gegen den das Finanzamt Würzburg mit Steuerforderungen aufgerechnet hat. Gegen den Abrechnungsbescheid vom 10.11.2010 habe ich Einspruch eingelegt. Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren zu der Frage der Zulässigkeit dieser Aufrechnung ruhte zunächst das Einspruchsverfahren. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof zugunsten der Insolvenzmasse entschieden, woraufhin ich die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens beantragt habe. Die Entscheidung des Finanzamtes über den Einspruch steht aber noch aus. 

Gegenüber einzelnen Gläubigern oder gar Dritten sieht die Insolvenzordnung keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters vor. Dementsprechend werden derartige telefonische oder schriftliche Anfragen nicht beantwortet. Informationen zum Verfahrensstand können den obigen Ausführungen und dem Gläubigerinformationssystem entnommen werden. 

Im Hinblick auf mögliche steuerliche Anfragen erfolgt abschließend folgender Hinweis:

In vielen Fällen werden den Anlegern aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen geänderte steuerliche Ergebnisanteile zugerechnet, die Einfluss auf die persönliche Besteuerung haben können. Auskünfte zu diesbezüglichen Anfragen werden vom Insolvenzverwalter nicht erteilt.


Frank Hanselmann
Rechtsanwalt
 
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